Traukleider aus Traar - zweiter Glanz erster Klasse
Wie schön, dass Du den Weg auf diese Seite gefunden hast!
Mit meiner eigenen Second-Hand-Brautmodeboutique startet ein weiteres Herzensprojekt. Ich freue mich riesig darauf, viele wunderbare Bräute auf ihrem Weg zu ihrem Kleid begleiten zu dürfen.
Als Traurednerin begleite ich Paare auf dem Weg zu ihrem großen Moment – und weiß aus Erfahrung, wie entscheidend das richtige Kleid für diesen Tag ist. Mit meinem exklusiven Second Hand Brautmode-Angebot möchte ich Bräuten helfen, ihr Traumkleid zu finden: nachhaltig, liebevoll ausgewählt und mit Geschichte. Kurzum: „Zweiter Glanz erster Klasse“ oder aber „First Love Second Hand“!
In meiner kleinen Boutique kannst Du in Ruhe stöbern, anprobieren und Dich beraten lassen. Alle Kleider sind gereinigt, gepflegt und bereit für ihren nächsten großen Auftritt.
Trau(m)kleid finden
Was Dich bei mir erwartet:
- Ausgewählte Second Hand Brautkleider in verschiedenen Stilrichtungen: Boho, Vintage, Klassisch, Modern
- Größen von 32 bis 44
- Accessoires wie Schleier, Schmuck, Gürtel und Schuhe
- Persönliche Beratung in entspannter Atmosphäre
- Nachhaltigkeit & Faire Preise – für Dein Budget und die Umwelt
(Ein kleiner Einblick folgt an dieser Stelle noch!)
Fragen & Antworten zu Deiner Brautkleid-Anprobe
Mit wie viel Vorlauf sollte ich auf die Suche nach meinem Kleid gehen?
Optimal sind 6-9 Monate vor dem Datum der Hochzeit, aber auch spontan ein Kleid bei mir zu finden ist überhaupt kein Problem. Bei der Auswahl des Termins sollte in jedem Fall einkalkuliert werden, dass oft noch Termine in einer Schneiderei für Anpassungen und Änderungen anfallen.
Wie viele Begleitpersonen kann ich mitbringen?
Ich empfehle meinen Bräuten für diesen besonderen Termin nicht mehr als zwei oder drei Begleitpersonen mitzunehmen. Platz finden in meiner kleinen Boutique neben der Braut maximal vier Personen.
Was muss ich am Tag der Anprobe sonst noch mitbringen?
Wenn Du bereits Accessoires oder Schuhe hast, die Du zu Deinem Kleid tragen möchtest, bring sie gern mit. Noch wichtiger sind jedoch Deine Vorfreude und – wenn Du magst – die Menschen, die Dich bei der Suche nach Deinem Traumkleid begleiten. Natürlich ist das kein Muss: Auch allein berate ich Dich herzlich und unterstütze Dich mit voller Aufmerksamkeit bei der Wahl Deines Trau(m)kleides.
Worauf sollte ich am Tag der Anprobe achten?
Um die Kleider zu schonen, bitte ich Dich, möglichst auf Make-up und Lippenstift zu verzichten – Mascara ist selbstverständlich kein Problem.
Wie lange dauert eine Anprobe?
Ich plane pro Termin etwa 2-3 Stunden ein. Manchmal dauert die Entscheidung nur 20 Minuten, manchmal auch ein wenig länger – wichtig ist, dass Du Dich wohl fühlst und keinen Druck verspürst.
Und was trägt man unter einem Brautkleid?
Eine nahtlose, hautfarbene Unterhose eignet sich am besten – gerade bei der Anprobe schlichter Kleider solltest Du Spitzenteile möglichst vermeiden. Ein BH ist in der Regel nicht notwendig, da die meisten Kleider (ca. 95 %) über eingenähte Cups verfügen, die individuell angepasst werden können. Wenn Du Dich mit BH wohler fühlst, bring gern einen hautfarbenen BH ohne Bügel mit.
Wo liegen die Kleider preislich?
Die Kleider liegen preislich zwischen 400 und 1.500 €. Zweiteiler-Kombinationen und Accessoires liegen zwischen 30 und 300 €. Als Verkaufspreis setze ich je nach Zustand und Kollektion ungefähr die Hälfte des Neupreises an.
Alle Kleider sind selbstverständlich professionell gereinigt.
Wie bezahle ich mein Kleid/meinen Einkauf?
Als kleiner, liebevoll geführter Brautmodeladen liegt der Fokus auf der persönlichen Beratung und einem besonderen Einkaufserlebnis. Um die laufenden Kosten überschaubar zu halten, verzichte ich bewusst auf ein digitales Kassensystem. Daher bitte ich um Dein Verständnis, dass bei mir derzeit ausschließlich Barzahlung oder Echtzeit-Banküberweisung möglich ist.
Informationen zur Anfahrt
Dein Navi führt Dich sicher zum Luiter Weg 129 in 47802 Krefeld. Die Boutique befindet sich ca. 7 Autominuten von der A57 (Ausfahrt Krefeld Gartenstadt oder Moers Kapellen) und liegt in einer ruhigen Anliegerzone – Parkplätze findest Du direkt vor dem Eingang.
Leider ist die Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln hier auf dem Land mit einem 15 bis 20-minütigen Fußweg verbunden.
Informationen zur Barrierefreiheit
Der Eingang zur Boutique ist im Gegensatz zur Boutique selbst nicht vollständig barrierefrei. Eine Rollstuhlrampe kann bei Bedarf problemlos aufgestellt werden. Hierzu reicht eine kurze Information vorab aus, damit diese bereitsteht.
Kann ich mein Kleid direkt mitnehmen?
Aber klar! Sobald der Kauf erfolgt ist, nimmst Du Dein Trau(m)kleid direkt mit nach Hause. Eine Kleiderhülle für den sicheren Transport und die Aufbewahrung gibt es natürlich mit dazu.
Kontaktformular (Anprobe) | Du erreichst mich unter folgenden Kontaktdaten: |
Trau(m)kleider-Kommission
Dein Kleid in Kommission geben – so einfach geht’s:
Dein Brautkleid hat an Deinem Hochzeitstag für ganz große Gefühle gesorgt – warum sollte es danach im Schrank verschwinden? Schenke ihm einen zweiten Glanz und lass eine weitere Braut darin strahlen.
Ich nehme Dein Kleid in Kommission und kümmere mich um den Verkauf – fair, transparent und persönlich.
Schritt 1: Anfrage
Melde Dich einfach per E-Mail oder Telefon und schicke mir ein paar Fotos Deines Brautkleides. So kann ich vorab prüfen, ob Dein Kleid in mein Sortiment passt.
Schritt 2: Übergabe
Nach der Terminvereinbarung bringst Du Dein Kleid persönlich in meine Boutique in Krefeld-Traar. Dabei verschaffe ich mir einen genauen Eindruck vom Zustand und bespreche mit Dir alle Details. Dein Kleid muss frisch gereinigt und in sehr gutem Zustand sein.
Schritt 3: Kommissionsvertrag
Wenn Dein Kleid aufgenommen wird, schließen wir einen Kommissionsvertrag ab, der beide Seiten rechtlich absichert. Gemeinsam legen wir den Verkaufspreis fest – transparent und fair.
Schritt 4: Aufnahme ins Sortiment
Dein Kleid wird liebevoll präsentiert und bekommt einen Platz in meiner Kollektion. Sollte es innerhalb des vereinbarten Verkaufszeitraums (in der Regel 12 oder 18 Monate) nicht verkauft werden, kannst Du es selbstverständlich wieder abholen.
Schritt 5: Verkauf & Auszahlung
Nach erfolgreichem Verkauf erhältst Du den vereinbarten Erlös abzüglich meiner Provision von 30 %. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos innerhalb von 14 Tagen auf Dein Konto.
Fragen & Antworten zum Kommissionsverkauf
Welche Voraussetzungen muss mein Kleid erfüllen?
Dein Kleid muss frisch gereinigt und in sehr gutem Zustand sein. Am besten stammen die Modelle aus den letzten Kollektionen, damit sie stilistisch aktuell sind und eine gute Chance auf einen Verkauf haben.
Wie lange bleibt mein Kleid im Sortiment?
In der Regel beträgt der Verkaufszeitraum 12 bis 18 Monate. Sollte Dein Kleid in dieser Zeit nicht verkauft werden, kannst Du es selbstverständlich wieder abholen oder nach Absprache weiter im Sortiment lassen.
Wie wird der Verkaufspreis festgelegt?
Den Verkaufspreis legen wir gemeinsam fest – transparent und fair. Als Orientierung gilt: Ein Markenkleid in sehr gutem Zustand kann Second Hand meist für etwa die Hälfte des ursprünglichen Neupreises verkauft werden.
Welche Kosten entstehen für mich?
Es fallen keine Aufnahmegebühren oder Aufwandspauschalen an. Erst beim Verkauf wird eine Provision von 30 % des Verkaufspreises einbehalten.
Wie läuft die Auszahlung ab?
Nach erfolgreichem Verkauf erhältst Du den vereinbarten Erlös abzüglich der Provision. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos innerhalb von 14 Tagen auf das von Dir benannte Konto.
Was passiert, wenn mein Kleid nicht verkauft wird?
Sollte Dein Kleid innerhalb des vereinbarten Verkaufszeitraums nicht verkauft werden, kannst Du es innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf wieder abholen. Ich melde mich spätestens 7 Tage vor Ablauf des vereinbarten Verkaufszeitraumes bei Dir und Du entscheidest, ob der Zeitraum verlängert werden oder das Kleid abgeholt werden soll. Wenn der Verkaufszeitraum nicht verlängert wird und das Kleid nicht innerhalb von 30 Tagen abgeholt wird, geht es gemäß Kommissionsvertrag in mein Eigentum über.
Wie werde ich über den Verkauf informiert?
Sobald Dein Kleid verkauft ist, erhältst Du von mir eine Benachrichtigung. So kannst Du Dich gemeinsam mit mir für die neue Braut freuen, die Dein Kleid schon bald tragen wird.
Muss ich bei der Übergabe persönlich erscheinen?
Ja, die Übergabe erfolgt nach Terminvereinbarung persönlich in meiner Boutique in Krefeld-Traar. So kann ich den Zustand prüfen und alle Details direkt mit Dir besprechen.
Kontaktformular (Kommission) | Du erreichst mich unter folgenden Kontaktdaten: |
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Second-Hand-Brautmodegeschäft Traukleider aus Traar
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen, Kaufverträge und Kommissionsverträge zwischen dem Geschäft Traukleider aus Traar, Inhaberin Tanja Thäsler, Luiter Weg 129, 47802 Krefeld (nachfolgend „Verkäuferin“) und ihren Kundinnen sowie Kommittentinnen und Kommittenten.
§2 Vertragsgegenstand
Die Verkäuferin bietet gebrauchte Brautmode und Zubehör zum Kauf sowie auf Kommissionsbasis an. Die Ware wird im stationären Einzelhandel angeboten und verkauft. Die Beratung durch die Verkäuferin erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, stellt jedoch keine Garantie für Passform, Stil oder Zufriedenheit dar.
§3 Zustand der Ware
Die Kommittentin / der Kommittent verpflichtet sich, die Ware gereinigt und in verkaufsfähigem Zustand zu übergeben. Andernfalls kann eine Reinigungspauschale erhoben oder die Annahme verweigert werden.
Die angebotene Ware ist gebraucht und wird im aktuellen Zustand verkauft. Gebrauchsspuren sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Die Kundin bestätigt mit dem Kauf, die Ware geprüft und akzeptiert zu haben.
§4 Preise und Zahlung
Alle Preise sind Endpreise in Euro.
Die Zahlung erfolgt bei Übergabe der Ware in bar oder per Echtzeit-Banküberweisung.
§5 Eigentumsübergang / Verkauf in fremdem Namen
Bei Kommissionsware tritt die Verkäuferin als Vermittlerin (Kommissionärin) auf. Der Verkauf erfolgt im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kommittentin / des Kommittenten. Die Kundin erkennt dies mit dem Kauf an. Das Eigentum an der Ware geht mit vollständiger Zahlung auf die Kundin über. Die Kommissionsware bleibt bis zum Verkauf Eigentum der Kommittentin / des Kommittenten.
§6 Rücktritt vom Vertrag und Widerruf
(1.1) Ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch die Kundin ist ausgeschlossen, da es sich um gebrauchte Ware handelt. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird bei gebrauchten Waren gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB auf 12 Monate verkürzt.
(1.2) Reklamationen wegen Sachmängeln, die bei Übergabe nicht erkennbar waren, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich angezeigt werden. Die Verkäuferin prüft den Mangel und entscheidet nach den gesetzlichen Vorgaben über Rücknahme, Ersatzlieferung oder Minderung.
(2) Die Kommittentin / der Kommittent kann den Kommissionsvertrag mit einer Frist von 7 Tagen schriftlich kündigen und die Rückgabe der Ware verlangen, sofern diese nicht bereits verkauft ist.
(3) Die Verkäuferin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware nicht verfügbar ist, falsche Angaben gemacht wurden oder betriebliche Gründe dies erfordern.
§7 Kommissionsware
Die Annahme von Kommissionsware erfolgt nach individueller Vereinbarung. Nicht verkaufte Ware muss nach Ablauf der vereinbarten Frist innerhalb von 30 Tagen abgeholt werden. Die Verkäuferin informiert die Kommittentin / den Kommittenten einmalig über das Ende des Verkaufszeitraums. Erfolgt keine Abholung, geht die Ware in das Eigentum der Verkäuferin über, wird gespendet oder entsorgt.
§8 Preisgestaltung bei Kommissionsware
Der Verkaufspreis wird gemeinsam mit der Kommittentin / dem Kommittenten festgelegt. Die Verkäuferin erhält eine Provision in Höhe von 30 %. Diese wird vom Verkaufserlös abgezogen. Der Erlös abzüglich der Provision wird innerhalb von 14 Tagen nach Verkauf an die Kommittentin / den Kommittenten bargeldlos ausgezahlt. Die Verkäuferin ist berechtigt, den Verkaufspreis nach Rücksprache anzupassen.
§9 Gutscheine und Rabattaktionen
Gutscheine sind nicht auszahlbar und gelten für den angegebenen Zeitraum.
Rabattaktionen gelten nur im Aktionszeitraum und sind nicht kombinierbar.
§10 Vertragsdokumentation
Alle Vereinbarungen (z. B. Kommissionsverträge, Kaufverträge, Änderungen) werden schriftlich festgehalten. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt wurden.
§11 Nutzung von Bildern und Abweichungen bei Darstellung
Die Verkäuferin darf Fotos und Videos der Kommissionsware sowie von Anproben (sofern die Käuferin der Anfertigung von Fotos während der Anprobe zugestimmt hat) für Werbezwecke (z. B. Website, soziale Medien, Printmedien) verwenden, sofern die Kommittentin / der Kommittent oder die Käuferin dem nicht ausdrücklich widerspricht. Eine namentliche Nennung oder Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
Die Darstellung von Farben und Details auf Fotos und Videos kann technisch bedingt vom Original abweichen. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
§12 Haftung
Die Verkäuferin haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Für Schäden oder Verluste, die durch höhere Gewalt oder Dritte (z. B. Kundinnen, Lieferanten, Einbruch) entstehen, haftet die Verkäuferin nur im Rahmen der bestehenden Geschäftsinhaltsversicherung. Diese deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm ab. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§13 Änderungen / Schneiderarbeiten und Fremdleistungen
Änderungen an der Ware erfolgen auf eigene Verantwortung der Kundin. Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für Passform oder Schäden nach Änderungen.
Für Leistungen durch Dritte (z. B. Reinigung, Schneiderei, Versanddienstleister, etc.) übernimmt die Verkäuferin keine Haftung. Die Kundin tritt in direkten Vertrag mit dem jeweiligen Dienstleister.
§14 Hausrecht
Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, Kundinnen sowie Kommittentinnen / Kommittenten bei unangemessenem Verhalten den Zutritt zum Geschäft zu verwehren.
§15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung. Diese ist im Geschäft einsehbar und online abrufbar.
§16 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Gerichtsstand ist Krefeld. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
